1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften
VG München: Tabak zum oralen Gebrauch, Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung, Kein identisches Erlass- und Vollzugsinteresse bei Verstoß gegen § 11 TabakerzG, Fristsetzung von „24 Stunden nach Zustellung“ bei Zustellung durch Postzustellungsurkunde unbestimmt
Beschluss vom 10.10.2025 – M 26a S 25.3422